Allgemeine Nutzungs- und Garantiebedingungen für Mietkaufverträge

1. VORBEMERKUNGEN: 

1.1. Allgemeine Geschäftsbedingungen von Last Mile Solutions

Die vorliegenden Allgemeinen Nutzungs- und Garantiebedingungen für Zahlungsterminals (die „Allgemeinen Geschäftsbedingungen“) werden von Threeforce BV veröffentlicht, die unter dem Handelsnamen Last Mile Solutions firmiert, einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung nach niederländischem Recht mit Sitz in Zeemansstraat 11, 3016 CN Rotterdam, Niederlande, eingetragen im Handelsregister unter der Nummer 24360819.

Telefonnummer: +31 10 312 6000
E-Mail-Adresse: invoice@threeforce.nl
(„ Last Mile Solutions » oder„wir”).

1.2. Geltungsbereich der vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen 

Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen stellen einen Vertrag zwischen Last Mile Solutions dem Käufer eines Zahlungsterminals (dem „Käufer“) dar.

Das Verfahren zur Genehmigung der Rücksendung von Material („ARM“) kann auf der Webseite zum Thema Support eingesehen werden und ist integraler Bestandteil der vorliegenden

1.3. Integration in die Bestellung 

Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind jeder Bestellung eines Zahlungsterminals beigefügt, die der Käufer über das Bestellformular (die„Bestellung“) aufgibt, und sind integraler Bestandteil derselben.

1.4. Annahme der Allgemeinen Geschäftsbedingungen 

Mit der Bestellung eines Zahlungsterminals akzeptiert der Käufer die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen. 

1.5. B2B

Da das Zahlungsterminal nur Unternehmen angeboten wird, die über einen gültigen EVC-Net-SaaS-Vertrag verfügen, gelten die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen ausschließlich im Rahmen von Geschäftsbeziehungen zwischen Unternehmen (B2B). 

1.6. Kaufvertrag 

Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen bilden nach Annahme der Bestellung durch Last Mile Solutions den Kaufvertrag zwischen dem Käufer und Last Mile Solutions.

Für alle Fragen, die nicht durch die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen geregelt sind, gelten die Bestimmungen des EVC-Net SaaS-Vertrags mit Ausnahme der Klausel 8 zum anwendbaren Recht. 

1.7. SaaS-Vertrag EVC-Net 

Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten nach Annahme der Bestellung ebenfalls als Nachtrag, der die Bestimmungen des Saas EVC-Net-Vertrags in Bezug auf die Zahlungsterminals ändert.

Im Falle des Abschlusses eines SaaS-EVC-Net-Vertrags zwischen dem Käufer und einem verbundenen Unternehmen von Last Mile Solutions gelten die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen als Bestandteil des mit diesem verbundenen Unternehmen abgeschlossenen SaaS-EVC-Net-Vertrags.  

 

2. DIENSTLEISTUNGEN IM ZUSAMMENHANG MIT ZAHLUNGSTERMINALS:

2.1. Umfang der Dienstleistungen  

Die Dienstleistungen im Zusammenhang mit dem erworbenen Zahlungsterminal werden von Last Mile Solutions einem verbundenen Unternehmen (Vertragspartei des SaaS-Vertrags EVC-Net) innerhalb des im Anhang „Beschreibung der Dienstleistungen” zum SaaS-Vertrag EVC-Net festgelegten Umfangs erbracht. Diese Dienstleistungen können nur während der Laufzeit des SaaS-Vertrags EVC-Net erbracht werden. 

2.2. Unterstützung und Service Level Agreement (SLA)  

Der Servicelevel und der Support, die von Last Mile Solutions seinem verbundenen Unternehmen (Vertragspartei des SaaS-Vertrags EVC-Net) bereitgestellt werden, sind in der Service Level Agreement beschrieben, die dem SaaS-Vertrag EVC-Net beigefügt ist. 

2.3. Datenverarbeitung

Sobald Last Mile Solutions sein verbundenes Unternehmen (Vertragspartei des Saas EVC-Net-Vertrags) im Rahmen der Erbringung der Dienstleistungen im Zusammenhang mit dem Zahlungsterminal personenbezogene Daten verarbeiten muss, unterliegt diese Verarbeitung der dem Saas EVC-Net-Vertrag beigefügten Datenverarbeitungsvereinbarung. 

2.4. Modalitäten der Dienstleistungen

Die oben genannten Dienstleistungen werden gemäß den im Saas EVC-Net-Vertrag festgelegten Bedingungen erbracht. Soweit sie sich speziell auf das Zahlungsterminal beziehen, gelten die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen als integraler Bestandteil dieses Vertrags. 

 

3. ZAHLUNGSTERMINAL UND LIEFERUNG

3.1. Bestellung 

Die Bestellung muss mittels eines Bestellformulars aufgegeben werden.

Nur eine Person, die Partei eines mit Last Mile Solutions einem verbundenen Unternehmen abgeschlossenen SaaS-EVC-Net-Vertrags ist, kann eine Bestellung aufgeben.

Die Bestellung muss den Ort der Lieferung des Zahlungsterminals im Rahmen der vorliegenden Vereinbarung angeben, wobei dieser innerhalb des EWR liegen muss („Lieferadresse“). 

3.2. Zahlungsterminal  

Für die Zwecke dieser Vereinbarung bezeichnet der Begriff „Zahlungsterminal“ die Hardware, die die Annahme von Zahlungen ermöglicht und an die Ladestation des CPO angeschlossen ist.

Dieses Material umfasst unter anderem ein Zahlungsterminal oder ein anderes zugelassenes Gerät, das mindestens mit einem Kredit- oder Debitkartenlesegerät (mit oder ohne Kontakt) für einmalige Zahlungen (Ad-hoc) ausgestattet ist. Dies umfasst auch das in der Bestellung angegebene Zubehör. 

3.3. Merkmale und technische Daten 

Weitere Informationen zu den technischen Daten der unterstützten Zahlungsterminals finden Sie in den technischen Datenblättern der Hersteller, die auf unserer entsprechenden Seite verfügbar sind:

https://support.lastmilesolutions.com/92b3z2a5bc7de1f0g1h4ij5k5l6m5n8o7p/setup-guides/supported-payment-terminal-models/

3.4. Lieferung

Die Lieferung des Zahlungsterminals erfolgt durch Last Mile Solutions in der Bestellung angegebenen Ort. Sie erfolgt vorbehaltlich der Verfügbarkeit der Lagerbestände und erst nach vollständiger Bezahlung des Rechnungsbetrags (einschließlich der in der per E-Mail versandten Auftragsbestätigung aufgeführten Versandkosten) oder gemäß einem anderen zwischen den Parteien vereinbarten Zahlungsplan.

3.5. Eigentum und Verlustrisiko des Zahlungsterminals  

Das Eigentum, der Besitz sowie das Verlustrisiko des Zahlungsterminals gehen mit der Lieferung an den in der Bestellung angegebenen Standort des Käufers von Last Mile Solutions den Käufer über.

Abweichend davon erfolgt die Übertragung des Eigentums an dem Zahlungsterminal erst nach vollständiger Bezahlung des in Rechnung gestellten Preises. Bis zu diesem Zeitpunkt bleibt das Zahlungsterminal unveräußerliches Eigentum von Last Mile Solutions.

Der Käufer übernimmt die volle Verantwortung für den Verlust oder die Beschädigung des Zahlungsterminals nach der Lieferung, es sei denn, diese Schäden sind direkt den Mitarbeitern von Last Mile Solutions seinen Subunternehmern zuzuschreiben.

 

4. INSTALLATION

4.1. Installation des Zahlungsterminals – Ausschließliche Verantwortung des Käufers

Die Installation und Konfiguration der Zahlungsterminals an der Ladestation erfolgt durch den Käufer auf eigene Verantwortung und auf eigene Kosten. Aufgrund der technischen Anforderungen der jeweiligen Ladestation, die spezifische Installationsschritte vorgeben, muss das Zahlungsterminal gemäß der vom jeweiligen Hersteller der Ladestation herausgegebenen Installationsanleitung installiert werden. Last Mile Solutions ist Last Mile Solutions verpflichtet, ladestellenspezifische Installationsanweisungen bereitzustellen, zu überprüfen oder auszulegen.

Weder Last Mile Solutions seine verbundenen Unternehmen bieten Dienstleistungen zur Installation oder Konfiguration des Zahlungsterminals oder des Netzwerks des Käufers an. Als Anbieter von Zahlungsterminals Last Mile Solutions lediglich die technischen Spezifikationen des Herstellers der unterstützten Zahlungsterminals Last Mile Solutions , wie in Ziffer 3.3 dargelegt.

Die ordnungsgemäße Installation und Konfiguration des Zahlungsterminals gemäß den geltenden Installationsanleitungen ist eine Voraussetzung für die Gültigkeit der Garantie für das Zahlungsterminal.

4.2. Zubehör und zusätzliche Ausrüstung 

Falls zusätzliche Geräte erforderlich sind, damit der Käufer das Zahlungsterminal oder die damit verbundenen Dienste nutzen kann, ist es alleinige Verantwortung des Käufers, diese zu beschaffen und zu installieren.

 

5. NUTZUNGSBEDINGUNGEN

5.1. Während der Laufzeit des Saas EVC-Net-Vertrags verbotene Handlungen 

Während der Laufzeit des SaaS-Vertrags EVC-Net und ohne vorherige Zustimmung von Last Mile Solutions verpflichtet sich der Käufer, Folgendes zu unterlassen:

  1. das Zahlungsterminal zu übertragen, zu vertreiben, zu verkaufen, abzutreten oder auf andere Weise darüber zu verfügen oder eine Sicherheit oder ein Recht Dritter daran zu gewähren;
  2. das Zahlungsterminal oder seine Teile zu demontieren oder zu entfernen, zusätzliche Komponenten jeglicher Art zu installieren, einschließlich Software, Erweiterungen oder nicht autorisierte Änderungen;
  3. unbefugten Dritten Zugang zum Zahlungsterminal gewähren (der Käufer muss das Zahlungsterminal und die Dienste vor unbefugtem Zugriff schützen und jegliche Beeinträchtigung durch Dritte verhindern, einschließlich Diebstahl, Beschädigung oder versehentlichem Verlust).

Während der Laufzeit des Saas EVC-Net-Vertrags darf der Käufer das Zahlungsterminal nicht in einer Weise nutzen, die nicht ausdrücklich in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen und dem Saas EVC-Net-Vertrag genehmigt ist. 

5.2. Einschränkungen in Bezug auf Software 

Der Käufer verpflichtet sich, keine Unterlizenzen zu vergeben, die Software und Dienste nicht zu reproduzieren, zu dekompilieren, zurückzuentwickeln, mit einer Sicherheit zu belasten, zu verändern oder zu beeinträchtigen sowie deren Sicherheitsvorkehrungen nicht zu verletzen oder zu umgehen.  

5.3. Unzulässige Änderungen oder Weiterentwicklungen 

Der Käufer verpflichtet sich, keine Entwicklungen, Änderungen, Kopien oder Erweiterungen des Zahlungsterminals oder der Dienste vorzunehmen oder unbefugte Arbeiten und/oder Verbesserungen daran vorzunehmen.

Ebenso verpflichtet sich der Käufer, die Endgeräte nicht für Wettbewerbszwecke zu verwenden, einschließlich im Rahmen der Entwicklung ähnlicher Produkte, durch Kopieren von Elementen, Funktionen, Schnittstellen, Grafiken oder Präsentations- und/oder Ergonomielösungen (Look and Feel) oder zum Zwecke des Vergleichs oder der Bewertung.

Der Käufer darf keine unzulässigen oder unbefugten Störungen verursachen, die die Dienste oder den Betrieb des Zahlungsterminals beeinträchtigen, indem er Malware oder Tracking-Software einführt oder die Sicherheitsmaßnahmen beeinträchtigt. 

5.4. Informationspflicht

Der Käufer muss Last Mile Solutions unverzüglich Last Mile Solutions alle Ereignisse oder Situationen informieren, die das Zahlungsterminal (während der Laufzeit des Abonnements) oder die Dienste betreffen, insbesondere Last Mile Solutions alle Schäden, Ausfälle, Zerstörungen oder Verluste des Terminals. 

5.5. Sonstige Nutzungsbedingungen 

Der Käufer sorgt dafür, dass das Zahlungsterminal nur an einem Ort mit Stromanschluss und in einer Umgebung betrieben wird, die den für seinen ordnungsgemäßen Betrieb erforderlichen Bedingungen entspricht.

Der Käufer hat ein beschränktes und nicht übertragbares Recht, die Dienste bestimmungsgemäß und ausschließlich in Verbindung mit der EVC-Net-Lösung zu nutzen. Die Dienste dienen ausschließlich den Bedürfnissen und Zielen des Käufers, sodass dieser nicht berechtigt ist, sie einer anderen Einheit zur Verfügung zu stellen. 

5.6. Dauer bestimmter Beschränkungen 

Die oben genannten Beschränkungen in Bezug auf Software und Dienste bleiben auch nach Ablauf des SaaS-Vertrags EVC-Net gültig und sind für den Käufer weiterhin verbindlich.

Nach Ablauf des Vertrags von Saas EVC-Net steht es dem Käufer frei, das Zahlungsterminal zu verkaufen, zu belasten oder neu zu installieren. Ebenso kann er Software von Drittanbietern auf dem Zahlungsterminal installieren, sofern er die geistigen Eigentumsrechte und vertraulichen Informationen von Last Mile Solutions respektiert und nicht beeinträchtigt. 

 

6. GARANTIE FÜR DAS ZAHLUNGSTERMINAL

6.1. Dauer der Garantie 

Last Mile Solutions dem Käufer eine Garantie auf das Zahlungsterminal mit einer Laufzeit von zwölf (12) Monaten ab Lieferdatum, sofern der Rechnungsbetrag für den Verkauf und die Lieferung vollständig bezahlt wurde. Wenn das geltende Recht eine höhere Mindestgarantiedauer vorschreibt, von der vertraglich nicht abgewichen werden kann, wird die Garantiedauer entsprechend dieser gesetzlichen Anforderung verlängert.

Die Reparatur oder der Austausch des Zahlungsterminals oder seiner Teile hat keinen Einfluss auf die Dauer der Garantie. 

6.2. Garantie und Kundendienst 

Die Garantie gilt ausschließlich für Materialfehler des Zahlungsterminals, die (a) zum Zeitpunkt der Lieferung bereits vorhanden waren; (b) auf einen Konstruktions- oder Herstellungsfehler zurückzuführen sind; (c) vom Käufer während der Garantiezeit festgestellt und ordnungsgemäß gemeldet wurden; und (d) durch eine von Last Mile Solutions dem ARM-Verfahren durchgeführte Überprüfung bestätigt wurden.

Um jegliche Unklarheiten auszuschließen, wird darauf hingewiesen, dass die Garantie keine Ausfälle abdeckt, die auf unsachgemäßen Betrieb oder Wartung oder auf eine Beschädigung des Zahlungsterminals zurückzuführen sind.

Der Käufer muss Last Mile Solutions unverzüglich über Last Mile Solutions Materialfehler am Zahlungsterminal informieren, indem er eine E-Mail an support@lastmilesolutions.com sendet und dabei (a) eine detaillierte Beschreibung der Unregelmäßigkeiten, (b) das Datum/die Daten ihres Auftretens und (c) den Installationsort angibt.

Sobald ein Defekt gemeldet wird, Last Mile Solutions : (a) Fernunterstützung leisten, um zu überprüfen, ob der Defekt durch die Garantie abgedeckt ist und ob eine Fernreparatur möglich ist; (b) kontinuierliche Fernunterstützung (über Payter oder SwitchIO) leisten, um den Betrieb des Geräts aufrechtzuerhalten, einschließlich Software-Updates und Verfügbarkeitsmanagement.

Wenn die Fernüberprüfung bestätigt, dass das Zahlungsterminal defekt ist und unter die Garantie fällt, Last Mile Solutions : (a) dem Käufer innerhalb von fünf (5) Werktagen ein Ersatz-Zahlungsterminal zusenden; (b) dem Käufer ein vorfrankiertes Rücksendeetikett für das defekte Zahlungsterminal zur Verfügung stellen.

Der Käufer muss das defekte Zahlungsterminal innerhalb von vierzehn (14) Tagen nach Erhalt des Ersatzgeräts zurücksenden. Bei Nichteinhaltung dieser Frist werden dem Käufer die gesamten Kosten für den Ersatz des Zahlungsterminals in Rechnung gestellt.

Für den Fall, dass das Problem nicht per Fernunterstützung diagnostiziert werden kann, muss der Käufer das Zahlungsterminal auf eigene Kosten Last Mile Solutions dem ARM-Verfahren an Last Mile Solutions zurücksenden und dabei insbesondere ein ordnungsgemäß ausgefülltes ARM-Formular vorlegen.

Es obliegt dem Käufer, das Zahlungsterminal für den Transport ordnungsgemäß zu sichern.

Last Mile Solutions innerhalb von zehn (10) Werktagen nach Erhalt des Zahlungsterminals mitteilen, ob dessen Reparatur oder Ersatz durch die Garantie abgedeckt ist.

Wenn der Defekt durch die Garantie abgedeckt ist: (a) Last Mile Solutions das reparierte Zahlungsterminal oder ein neues Zahlungsterminal innerhalb von dreißig (30) Werktagen nach Erhalt des defekten Geräts Last Mile Solutions ; und (b) Last Mile Solutions die Versandkosten für das reparierte oder neue Zahlungsterminal an den in der Bestellung angegebenen Ort.

In allen anderen Fällen werden die Kosten für die Lieferung des Zahlungsterminals an den Käufer von diesem getragen.

Wenn die Mängel nicht durch die Garantie abgedeckt sind: (a) Last Mile Solutions eine Untersuchungsgebühr in Höhe von 40 EUR Last Mile Solutions ; (b) Last Mile Solutions ein Ersatz-Zahlungsterminal zum aktuellen Marktpreis anbieten; (c) kann der Käufer sich dafür entscheiden, das Ersatzgerät zu kaufen, anstatt die Reparatur des Originalgeräts fortzusetzen, wenn die Reparaturkosten die Kosten für den Ersatz oder den Marktwert des Geräts übersteigen würden.

Alle Reparaturen, Korrekturen oder sonstigen Maßnahmen, die auf Wunsch des Käufers durchgeführt werden und nicht unter die Garantie fallen oder nicht zum Umfang der Supportleistungen gehören, gelten als Zusatzleistungen, für die zusätzliche Kosten anfallen, sofern die Parteien nichts anderes schriftlich vereinbart haben.

Es gelten keine Ausnahmen zu den vorstehenden Bestimmungen. 

6.3. Recht auf Zugang 

Auf Anfrage von Last Mile Solutions ist der Käufer verpflichtet, Last Mile Solutions den von ihr benannten Mitarbeitern jederzeit während der Laufzeit des Saas EVC-Net-Vertrags Zugang zu dem Standort, an dem das Zahlungsterminal installiert ist, sowie zu dem Zahlungsterminal zu gewähren, um das Zahlungsterminal zu überprüfen oder zurückzusetzen oder die Dienste zu verwalten. 

6.4. Garantieausschlüsse 

Die Garantie deckt Folgendes nicht ab:

  1. Anomalien oder Unregelmäßigkeiten, die die Leistung des Zahlungsterminals beeinträchtigen,
  2. Routinewartungen, wie z. B. allgemeine Einstellungen, Reinigungen und Umstellungen,
  3. Verschleißteile oder Verbrauchsmaterialien,
  4. das Hinzufügen oder Entfernen von Zubehör, Ersatzteilen oder anderen Vorrichtungen,
  5. die Installation oder Neuinstallation des Zahlungsterminals, auch im Falle eines Austauschs desselben,
  6. die Konfiguration oder Neukonfiguration des Geräts und seiner Teile, auch im Falle eines Austauschs des Zahlungsterminals,
  7. Mängel, die auf Produkte oder Ausrüstungen zurückzuführen sind, die nicht von Last Mile Solutions geliefert wurden,
  8. die Reparaturarbeiten an dem Standort, an dem das Gerät installiert ist.

Die Garantie gilt auch nicht für integrierte Software und Dienste (die ausschließlich durch den Support gemäß der Service Level Agreement abgedeckt sind, wie im SaaS-Vertrag EVC-Net festgelegt).

Die Garantie gilt nicht für Schäden, Verluste, Mängel oder Anomalien am Zahlungsterminal, die auf Folgendes zurückzuführen sind, daraus resultieren oder damit in Zusammenhang stehen die mit einer Verletzung der Verpflichtung des Käufers oder eines von ihm nicht beauftragten Dritten zusammenhängen, alle Anweisungen in Bezug auf das Zahlungsterminal zu befolgen, die insbesondere in dessen Installations- und Konfigurationshandbuch enthalten sind, oder die dessen Wartung, Installation oder Konfiguration betreffen, oder jede andere Handlung oder Unterlassung des Käufers, einschließlich jeder Neuinstallation, Reparatur, jede Verlegung oder alle Änderungen am Zahlungsterminal oder seinen Komponenten während der Garantiezeit.

Die Garantie deckt nicht die Reparatur von Folgeschäden oder anderen Auswirkungen ab, die auf die von der Garantie abgedeckten Mängel zurückzuführen sind.  

6.5. Installation und Konfiguration 

Die ordnungsgemäße Installation und Konfiguration des Zahlungsterminals gemäß der Bedienungsanleitung ist eine Voraussetzung für die Gültigkeit der Garantie, die für das Zahlungsterminal gewährt wird und hiermit vereinbart wird. 

6.6. Änderungen am Zahlungsterminal 

Last Mile Solutions nur berechtigt, das Zahlungsterminal während der Garantiezeit zu ändern. 

6.7. Ablauf der Garantie 

Die Garantie erlischt:

  • Nach Ablauf der Garantiezeit
  • Bei Kündigung des SaaS-Vertrags EVC-Net aus irgendeinem Grund,

im Falle einer unbefugten Änderung oder eines anderen Verstoßes gegen die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen durch den Käufer während der Garantiezeit. 

7. Ausschluss aller weiteren Garantien 

Das Zahlungsterminal wird „wie besehen“ geliefert. Sofern in diesen Bedingungen nicht ausdrücklich anders angegeben, Last Mile Solutions weiteren ausdrücklichen, stillschweigenden oder gesetzlichen Garantien in Bezug auf das Zahlungsterminal und die darin integrierte Software, insbesondere hinsichtlich ihrer Qualität, Eignung für einen bestimmten Zweck, Leistung oder Konformität.

Im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen wird jegliche gesetzliche Gewährleistung, insbesondere die Gewährleistung für versteckte Mängel, ausgeschlossen. 

 

8. VERANTWORTUNG

8.1. Haftung in Bezug auf das Zahlungsterminal 

Die Haftung von Last Mile Solutions Bezug auf das Zahlungsterminal (einschließlich dessen Verkauf, Lieferung und Garantie) oder andere fehlerhafte Produkte oder Dienstleistungen, die im Rahmen des Kaufs dieses Produkts bereitgestellt werden, beschränkt sich nach eigenem Ermessen auf die Reparatur oder den Ersatz der fehlerhaften Produkte oder Dienstleistungen, wie in der Garantie angegeben. Mit der Bestellung erkennt der Käufer an, dass weder Last Mile Solutions noch seine verbundenen Unternehmen für sonstige direkte, indirekte, materielle oder immaterielle Schäden haftbar gemacht werden können, die dem Käufer oder Dritten durch die Nutzung dieser Produkte oder Dienstleistungen entstehen. Außer im Falle von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit ist jede weitere Haftung ausgeschlossen. 

8.2. Haftung in Bezug auf die Dienste 

Die Haftung von Last Mile Solutions seinem verbundenen Unternehmen (Vertragspartei des Saas EVC-Net-Vertrags) für die im Zusammenhang mit dem Zahlungsterminal erbrachten Dienstleistungen wird gemäß den Bestimmungen des Saas EVC-Net-Vertrags beurteilt und geregelt. 

8.3 Haftungsausschluss für Ladeinfrastrukturen 

Der Käufer ist jederzeit für die kritischen Ladeinfrastrukturen verantwortlich, auch während Reparatur- oder Wartungsarbeiten am Zahlungsterminal. Last Mile Solutions sein verbundenes Unternehmen (Vertragspartei des Saas EVC-Net-Vertrags) haften nicht für Schäden oder Ansprüche in diesem Zusammenhang, einschließlich indirekter Schäden oder entgangener Gewinne.

Zu diesem Zweck Last Mile Solutions , stets ein oder mehrere Zahlungsterminals auf Lager/in Reserve zu haben. 

 

9. ANWENDBARES RECHT UND ZUSTÄNDIGE GERICHTE

9.1. Kaufvertrag

Der vorliegende Kaufvertrag über ein Zahlungsterminal, einschließlich Verkauf, Lieferung und Garantie, sowie alle anderen Verpflichtungen im Zusammenhang mit dem Zahlungsterminal oder anderen fehlerhaften Produkten oder Dienstleistungen im Zusammenhang mit dem Kauf dieses Produkts, das gemäß den vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen geliefert wird, unterliegen ausschließlich niederländischem Recht. Das Übereinkommen der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf findet keine Anwendung.  

9.2. Zuständige Gerichte 

Alle Streitigkeiten im Zusammenhang mit dem Kaufvertrag für ein Zahlungsterminal unterliegen der ausschließlichen Zuständigkeit der Gerichte am Sitz von Last Mile Solutions, sofern keine zwingenden gesetzlichen Bestimmungen entgegenstehen.