Nutzungsbedingungen für Zahlungsterminals und Garantiebedingungen

1. VORBEMERKUNGEN

1.1. Bedingungen für Last Mile Solutions

Die vorliegenden Nutzungsbedingungen für Zahlungsterminals und Garantiebedingungen („Bedingungen“) wurden veröffentlicht von:

Threeforce B.V., eine unter dem Handelsnamen Last Mile Solutions tätige Gesellschaft

mit Sitz in Zeemansstraat 11, 3016 CN, Rotterdam, Niederlande

Registrierungsnummer: 24360819

Telefonnummer: +31 10 312 6000

E-Mail-Adresse: invoice@threeforce.nl

(zwaną dalej „Last Mile Solutions“ oder„wir“bezeichnet).

 

1.2. Geltungsbereich der Bedingungen

Die vorliegenden Bedingungen stellen eine Vereinbarung zwischen Last Mile Solutions unseren Kunden dar, die Zahlungsterminals erwerben (im Folgenden„Käufer”genannt).

Das auf unserer Support-Website verfügbare Rückgabeverfahren („RMA“) ist integraler Bestandteil dieser Bedingungen.

 

1.3. Anhang zur Bestellung

Die Bedingungen sind beigefügt und bilden einen integralen Bestandteil jeder Bestellung für ein Zahlungsterminal, die vom Käufer unter Verwendung des Bestellformulars („Bestellung“) aufgegeben wird.

 

1.4. Annahme der Bedingungen

Mit der Bestellung eines Zahlungsterminals akzeptiert der Käufer die vorliegenden Bedingungen.

 

1.5. B2B

Da das Zahlungsterminal ausschließlich für Wirtschaftssubjekte angeboten wird und verfügbar ist, die über einen gültigen Vertrag für die Erbringung von SaaS-Dienstleistungen auf der EVC-net-Plattform verfügen, gelten die vorliegenden Bedingungen ausschließlich für Beziehungen zwischen Unternehmern.

 

1.6. Kaufvertrag

Die Bedingungen stellen nach Annahme der Bestellung durch Last Mile Solutions einen Kaufvertrag zwischen dem Käufer und Last Mile Solutions dar.

In allen Angelegenheiten, die nicht unter diese Bedingungen fallen, mit Ausnahme des anwendbaren Rechts (siehe Punkt 8 dieser Bedingungen), gelten die Bestimmungen des Vertrags über die Erbringung von SaaS-Dienstleistungen auf der EVC-net-Plattform entsprechend für diesen Kaufvertrag.

 

1.7. Vertrag über die Erbringung von SaaS-Dienstleistungen auf der EVC-net-Plattform

Die Bedingungen werden nach Annahme der Bestellung durch Last Mile Solutions auch als Ergänzung und Änderung des Vertrags über die Erbringung von SaaS-Dienstleistungen auf der EVC-net-Plattform („SaaS-Vertrag“) in dem Umfang behandelt, in dem sie sich auf Zahlungsterminals beziehen.

Wenn der SaaS-Vertrag zwischen dem Käufer und einem mit Last Mile Solutions verbundenen Unternehmen geschlossen wurde, sind diese Bedingungen integraler Bestandteil des mit dem verbundenen Unternehmen geschlossenen Vertrags.

 

2. DIENSTLEISTUNGEN IM ZUSAMMENHANG MIT DEM ZAHLUNGSTERMINAL

2.1. Leistungsumfang

Die mit dem erworbenen Zahlungsterminal verbundenen Dienstleistungen werden von Last Mile Solutions einem verbundenen Unternehmen (das Vertragspartei des SaaS-Vertrags ist) im Umfang erbracht, der in der dem SaaS-Vertrag beigefügten „Leistungsbeschreibung” beschrieben ist. Diese Dienstleistungen dürfen ausschließlich während der Laufzeit des SaaS-Vertrags erbracht werden.

 

2.2. Support und SLA

Das Niveau der Dienstleistungen und des Supports Last Mile Solutions ihren verbundenen Unternehmen (die Vertragsparteien des SaaS-Vertrags sind) ist in der Vereinbarung über garantierte Dienstleistungsniveaus (Service Level Agreement ) beschrieben, die dem SaaS-Vertrag beigefügt ist.

 

2.3. Datenverarbeitung

In dem Umfang, in dem Last Mile Solutions ein verbundenes Unternehmen (das Partei des SaaS-Vertrags ist) personenbezogene Daten bei der Erbringung von Dienstleistungen im Zusammenhang mit dem Zahlungsterminal verarbeitet, unterliegt diese Verarbeitung dem Vertrag über die Verarbeitung personenbezogener Daten, der dem SaaS-Vertrag beigefügt ist.

 

2.4. Bedingungen für die Erbringung der Dienstleistungen

Die oben genannten Dienstleistungen werden zu den in der SaaS-Vereinbarung beschriebenen Bedingungen erbracht, einschließlich der in der SaaS-Vereinbarung festgelegten geltenden Rechtsvorschriften. In Bezug auf das Zahlungsterminal als Gerät gelten die vorliegenden Bedingungen, die als integraler Bestandteil dieser Vereinbarung betrachtet werden.

 

3. ZAHLUNGSTERMINAL UND SEINE LIEFERUNG

3.1. Bestellung

Die Bestellung ist über das Bestellformular („Bestellung”) aufzugeben.

Die Bestellung kann nur von einer Partei eines gültigen SaaS-Vertrags mit Last Mile Solutions einem verbundenen Unternehmen aufgegeben werden.

Die Bestellung sollte den Ort („Lieferadresse“) innerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums angeben, an den das bestellte Zahlungsterminal gemäß diesem Vertrag geliefert werden soll.

 

3.2. Zahlungsterminal

Der Begriff„Zahlungsterminal“ist im Sinne dieser Bedingungen als Zahlungsterminal oder anderes Gerät zu verstehen, das im Rahmen des Zahlungssystems mit Zahlungskarten zertifiziert ist das für Zahlungen oder Terminaldienste verwendet wird, mit einer CPO-Ladestation verbunden ist und physische Kartenzahlungen ermöglicht, wie z. B. ein Zahlungskartenlesegerät oder ein Gerät mit Kontaktlosfunktion, das Kredit- oder Debitkartendaten lesen kann, zusammen mit dem in der jeweiligen Bestellung angegebenen Zubehör.

 

3.3. Technische Spezifikation

Aby zapoznać się ze specyfikacjami technicznymi obsługiwanych terminali płatniczych, należy zapoznać się z odpowiednimi arkuszami danych wydanymi przez producentów, dostępnymi na stronie pomocy technicznej LMS: https://support.lastmilesolutions.com/92b3z2a5bc7de1f0g1h4ij5k5l6m5n8o7p/setup-guides/supported-payment-terminal-models/

 

3.4. Lieferung

Last Mile Solutions das Zahlungsterminal an den vom Käufer in der Bestellung angegebenen Ort (Lieferadresse) innerhalb einer Frist, die von der Verfügbarkeit im Lager abhängt, jedoch nicht vor Eingang des vollständigen einmaligen Rechnungsbetrags oder vor Erfüllung anderer vereinbarter Zahlungsbedingungen, einschließlich der Übernahme der in der Bestellbestätigung angegebenen Versandkosten (per E-Mail versandt).

 

3.5. Eigentum und Übergang des Verlustrisikos des Zahlungsterminals

Das Eigentum an dem gelieferten Zahlungsterminal, dessen Besitz und das Risiko des Verlusts des Zahlungsterminals gehen zum Zeitpunkt der Lieferung des Zahlungsterminals an den vom Käufer in der Bestellung angegebenen Ort (Lieferadresse) von Last Mile Solutions den Käufer über.

Das Eigentum am Zahlungsterminal geht ausschließlich unter der Bedingung auf den Käufer über, dass der gesamte Rechnungsbetrag vor der Lieferung beglichen wurde.

Mit Ausnahme von Schäden, die durch Handlungen des Personals oder der Subunternehmer von Last Mile Solutions verursacht wurden, trägt der Käufer die volle Verantwortung für den Verlust oder die Beschädigung des Zahlungsterminals auch vor der Eigentumsübertragung, ab dem Zeitpunkt der Übertragung des mit dem Zahlungsterminal verbundenen Risikos auf den Käufer, und erstattet dem Dienstleister in diesem Fall den Wert des Zahlungsterminals, übernimmt die Kosten für dessen Austausch, Wiederherstellung oder Reparatur sowie alle Kosten für Diagnose, Versand und Service.

 

4. INSTALLATION

4.1. Instalacja terminala płatniczego – wyłączna odpowiedzialność Kupującego

Kupujący ponosi wyłączną odpowiedzialność i pokrywa wszelkie koszty związane z instalacją i konfiguracją terminali płatniczych w stacji ładowania. Ponieważ konkretne etapy instalacji zależą od wymagań technicznych danej stacji ładowania, terminal płatniczy należy zainstalować ściśle zgodnie z instrukcją montażu wydaną przez producenta danej stacji ładowania. Firma Last Mile Solutions nie ponosi odpowiedzialności za dostarczanie, weryfikację ani interpretację instrukcji montażu dotyczących konkretnych ładowarek.

Ani firma Last Mile Solutions, ani żadna z jej spółek powiązanych nie świadczy usług instalacji lub konfiguracji terminala płatniczego ani żadnej konfiguracji sieci energetycznej Nabywcy. Jako sprzedawca terminali płatniczych firma Last Mile Solutions udostępnia jedynie specyfikacje techniczne obsługiwanych terminali płatniczych wydane przez producenta, zgodnie z postanowieniami punktu 3.3.

Prawidłowa instalacja i konfiguracja terminala płatniczego zgodnie z obowiązującymi instrukcjami montażu jest warunkiem ważności gwarancji udzielonej na terminal płatniczy na podstawie niniejszych warunków.

 

4.2. Zusätzliches Zubehör und Ausstattung

Wenn für die Nutzung des Zahlungsterminals und der damit verbundenen Dienste zusätzliche Ausrüstung erforderlich ist, liegt die Bereitstellung und Installation dieser Ausrüstung in der alleinigen Verantwortung des Käufers.

 

5. NUTZUNGSBEDINGUNGEN

5.1. Verbotene Handlungen während der Laufzeit des SaaS-Vertrags

Während der Laufzeit des SaaS-Vertrags und der Nutzung der Dienste darf der Käufer ohne vorherige Zustimmung Last Mile Solutions nicht:

  1. übertragen, verbreiten, verkaufen, abtreten oder auf andere Weise veräußern, belasten, einschließlich durch Bestellung eines Pfandrechts;
  2. das Zahlungsterminal oder Teile davon zu demontieren oder zu entfernen, zusätzliche Komponenten, einschließlich Software, Erweiterungen oder nicht autorisierte Modifikationen, zu installieren;
  3. udostępniać Terminala Płatniczego nieuprawnionym osobom trzecim (Kupujący zobowiązuje się chronić Terminal Płatniczy i Usługi przed nieuprawnionym dostępem oraz przeciwdziałać wszelkim ingerencjom osób trzecich, w tym kradzieży, uszkodzeniu lub przypadkowej utracie).

Während der Laufzeit des SaaS-Vertrags wird der Käufer das Zahlungsterminal nicht in einer Weise nutzen, die nicht ausdrücklich in den Bedingungen und im SaaS-Vertrag gestattet ist.

 

5.2. Einschränkungen in Bezug auf die Software

Der Käufer wird keine Unterlizenzen vergeben, den Quellcode reproduzieren, dekompilieren oder belasten und keine Software, die im Zahlungsterminal enthalten ist oder mit den Diensten in Verbindung steht.

Der Käufer darf weder in diese Software noch in die Dienste eingreifen und keine implementierten Sicherheitsvorkehrungen in Bezug auf diese Software oder Dienste verletzen oder umgehen.

 

5.3. Unzulässige Änderungen oder Erweiterungen

Der Käufer wird keine unbefugten Arbeiten oder Verbesserungen am Zahlungsterminal oder den Diensten vornehmen, diese modifizieren, kopieren, erweitern oder ausführen und sie nicht für Wettbewerbszwecke, einschließlich der Entwicklung ähnlicher Produkte, verwenden. Insbesondere wird der Käufer keine ihrer Eigenschaften, Funktionen, Schnittstellen, Grafiken, Lösungen in Bezug auf Aussehen und Stil kopieren oder sie zum Zwecke des Vergleichs oder der Erstellung von Rankings verwenden.

Der Käufer wird keine Maßnahmen ergreifen, die zu illegalen oder unbefugten Störungen des Betriebs der Dienste oder des Zahlungsterminals führen könnten, insbesondere durch die Einführung von Schadsoftware, Tracking-Software oder Software, die die implementierten Sicherheitsvorkehrungen beeinträchtigt.

 

5.4. Informationspflicht

Der Käufer ist verpflichtet, Last Mile Solutions unverzüglich Last Mile Solutions alle Ereignisse oder Umstände zu informieren, die sich auf das Zahlungsterminal (während der Vertragslaufzeit) oder die Dienstleistungen auswirken, insbesondere über Ausfälle, Beschädigungen, Zerstörungen oder den Verlust des Zahlungsterminals.

 

5.5. Sonstige Nutzungsbedingungen

Der Käufer stellt sicher und betreibt das Zahlungsterminal ausschließlich gemäß den für das jeweilige Zahlungsterminal und dessen ordnungsgemäßen Betrieb erforderlichen Bedingungen hinsichtlich des erforderlichen Platzbedarfs, der Stromversorgung und der Umgebungsbedingungen.

Der Käufer hat ein beschränktes, nicht übertragbares Recht, die Dienste ausschließlich gemäß deren Bedingungen und zum Zweck der Nutzung der EVC-net-Lösung in Anspruch zu nehmen. Die Dienste werden ausschließlich für die Bedürfnisse und Zwecke des Käufers erbracht, daher ist der Käufer nicht berechtigt, die Dienste anderen Unternehmen zur Verfügung zu stellen.

 

5.6. Dauer bestimmter Beschränkungen

Die oben genannten Einschränkungen in Bezug auf die Software und die Dienste bleiben auch nach Ablauf des SaaS-Vertrags in Kraft und sind für den Käufer weiterhin verbindlich.

Nach Ablauf des SaaS-Vertrags unterliegt der Käufer keinen Einschränkungen hinsichtlich des Rechts auf Verkauf, Belastung, Neuinstallation des Zahlungsterminals sowie der Installation von Software von Drittanbietern auf dem Zahlungsterminal, vorausgesetzt, dass die geistigen Eigentumsrechte und vertraulichen Informationen Last Mile Solutions respektiert Last Mile Solutions und unberührt bleiben.

 

6. GARANTIE FÜR DAS ZAHLUNGSTERMINAL

6.1. Garantiezeitraum

Last Mile Solutions dem Käufer eine Garantie auf das Zahlungsterminal für einen Zeitraum von zwölf (12) Monaten ab Lieferdatum, vorausgesetzt, dass der einmalige Rechnungsbetrag für Verkauf und Lieferung vollständig bezahlt wurde. Wenn zwingende gesetzliche Bestimmungen eine längere obligatorische Garantie vorsehen, die vertraglich nicht ausgeschlossen werden kann, richtet sich die in diesen Bedingungen festgelegte Garantiezeit nach diesen gesetzlichen Bestimmungen.

Die Reparatur oder der Austausch des Zahlungsterminals oder seiner Teile hat keinen Einfluss auf die Dauer der Garantie.

 

6.2. Garantie und Supportleistungen

Die Garantie gilt ausschließlich für wesentliche Mängel des Zahlungsterminals, die: (a) zum Zeitpunkt der Lieferung bestanden; (b) auf fehlerhafte Konstruktion oder Ausführung zurückzuführen sind; (c) innerhalb der Garantiezeit festgestellt und ordnungsgemäß gemeldet wurden; und (d) durch eine von Last Mile Solutions dem Rücksendeverfahren („RMA“) durchgeführte Prüfung bestätigt wurden.

Die Garantie umfasst keine Mängel, die auf den Betrieb, unsachgemäße Wartung oder Beschädigung des Zahlungsterminals zurückzuführen sind.

Der Käufer informiert Last Mile Solutions unverzüglich Last Mile Solutions alle wesentlichen Mängel des Zahlungsterminals, indem er eine E-Mail an die Adresse support@lastmilesolutions.com sendet und dabei Folgendes angibt: (a) eine detaillierte Beschreibung der Mängel; (b) das Datum ihres Auftretens; und (c) den Standort der Installation.

Nach Erhalt einer Fehlermeldung wird Last Mile Solutions: (a) Fernunterstützung leisten, um zu überprüfen, ob der Fehler unter die Garantie fällt und ob eine Fernreparatur möglich ist; (b) laufende Fernunterstützung (über Payter oder SwitchIO) leisten, um den Betrieb des Geräts aufrechtzuerhalten, einschließlich Software-Updates und Verfügbarkeitsmanagement.

Wenn die Fernüberprüfung bestätigt, dass das Zahlungsterminal defekt ist und der Defekt unter die Garantie fällt, wird Last Mile Solutions: (a) dem Käufer innerhalb von fünf (5) Werktagen ein Ersatz-Zahlungsterminal zusenden; und (b) dem Käufer ein vorfrankiertes Rücksendeetikett für das defekte Zahlungsterminal zur Verfügung stellen.

Der Käufer muss das defekte Zahlungsterminal innerhalb von vierzehn (14) Tagen nach Erhalt des Ersatzgeräts zurückgeben. Wird das defekte Gerät nicht innerhalb dieser Frist zurückgegeben, werden dem Käufer die gesamten Kosten für den Austausch des Zahlungsterminals in Rechnung gestellt.

Wenn die Fernhilfe zur Diagnose des Problems nicht ausreicht, sendet der Käufer das Zahlungsterminal auf eigene Kosten Last Mile Solutions dem RMA-Verfahren an Last Mile Solutions zurück, einschließlich der Übermittlung des ausgefüllten RMA-Formulars.

Der Käufer ist für die ordnungsgemäße Sicherung des Zahlungsterminals für den Transport verantwortlich.

Last Mile Solutions dem Käufer unverzüglich Rückmeldung darüber Last Mile Solutions , ob die Reparatur oder der Austausch unter die Garantie fällt.

Wenn der Defekt unter die Garantie fällt: (a) Last Mile Solutions das reparierte oder neue Zahlungsterminal innerhalb von dreißig (30) Werktagen nach Erhalt des defekten Geräts; und (b) Last Mile Solutions die Kosten für die Lieferung des reparierten oder neuen Zahlungsterminals an den in der Bestellung angegebenen Ort (Lieferadresse).

In allen anderen Fällen trägt der Käufer die Kosten für die Lieferung des Zahlungsterminals an den Käufer.

Wenn Mängel oder Fehler nicht unter die Garantie fallen: (a) Last Mile Solutions eine Gebühr in Höhe von 40 EUR für die Untersuchungskosten; (b) Last Mile Solutions ein Ersatz-Zahlungsterminal zum aktuellen Marktpreis anbieten; (c) Der Käufer kann sich für den Kauf eines Ersatzgeräts anstelle der Reparatur des Originalgeräts entscheiden, wenn die Reparaturkosten die Kosten für den Austausch oder den wirtschaftlichen Wert des Geräts übersteigen.

Alle Reparaturen, Korrekturen oder sonstigen Maßnahmen, die auf Wunsch des Käufers durchgeführt werden und nicht unter die Garantie oder den Supportumfang fallen, gelten als Zusatzleistungen, die gegen eine zusätzliche Gebühr erbracht werden, sofern die Parteien nichts anderes schriftlich vereinbaren.

Die Ersatzvornahme ist ausgeschlossen.

 

6.3. Recht auf Zugang

Auf Verlangen Last Mile Solutions ist der Käufer verpflichtet, Last Mile Solutions von Last Mile Solutions benannten Last Mile Solutions während der Laufzeit des SaaS-Vertrags jederzeit Zugang zum Installationsort des Zahlungsterminals und zum Zahlungsterminal selbst zu gewähren, um eine Prüfung oder einen Reset des Zahlungsterminals durchzuführen oder die Dienste zu verwalten.

 

6.4. Ausschlüsse vom Garantieumfang

Die Garantie umfasst nicht:

  1. Anomalien oder Unregelmäßigkeiten, die keinen Einfluss auf die Funktion des Zahlungsterminals haben,
  2. aller routinemäßigen Wartungsarbeiten, wie z. B. gewöhnliche Einstellungen, Reinigung, Transport,
  3. Verschleißteile und deren Mängel,
  4. Hinzufügen oder Entfernen von Zubehör, Zusatzteilen oder anderen Geräten,
  5. Installation oder Neuinstallation, auch im Falle eines Austauschs des Zahlungsterminals,
  6. Konfiguration oder Neukonfiguration des Geräts oder seiner Teile, auch im Falle eines Austauschs des Zahlungsterminals,
  7. Haftung für Schäden, die durch die Verwendung von Produkten oder Geräten entstehen, die nicht von Last Mile Solutions geliefert wurden,
  8. Reparaturarbeiten am Aufstellungsort des Geräts.

Die Garantie umfasst auch keine eingebettete Software und die Korrektheit der Dienste (die durch einen separaten Support im Rahmen des SaaS-Vertrags abgedeckt sind).

Die Garantie gilt nicht für Verluste oder Schäden, Mängel oder Unregelmäßigkeiten des Zahlungsterminals, die auf Verstöße des Käufers oder einer vom Käufer beauftragten dritten Partei gegen Anweisungen zum Zahlungsterminal, einschließlich der Anweisungen zur Installation und Konfiguration oder Wartung des Zahlungsterminals, oder auf sonstige Handlungen oder Unterlassungen des Käufers oder eines solchen Dritten, einschließlich aller nicht autorisierten (erneuten) Installationen, Reparaturen, Umzüge oder Modifikationen des Zahlungsterminals oder seiner Komponenten während der Garantiezeit sowie Verluste oder Schäden, Mängel oder Unregelmäßigkeiten des Zahlungsterminals, die durch solche Verstöße, Handlungen oder Unterlassungen verursacht wurden, damit in Zusammenhang stehen oder nach einem solchen Verstoß auftreten, Handlung oder Unterlassung.

Die Garantie umfasst nicht die Behebung von Folgeschäden oder anderen Auswirkungen von Mängeln, die unter die Garantie fallen.

 

6.5. Installation und Konfiguration

Die ordnungsgemäße Installation und Konfiguration des Zahlungsterminals gemäß der Bedienungs- und Konfigurationsanleitung ist Voraussetzung für die Gültigkeit der Garantie für das Zahlungsterminal, die gemäß diesem Vertrag gewährt wird.

 

6.6. Änderungen am Zahlungsterminal

Wyłącznie Last Mile Solutions uprawniona do modyfikowania Terminala Płatniczego w okresie obowiązywania okresu gwarancji.

 

6.7. Erlöschen der Garantie

Die Garantie läuft ab:

  1. nach Ablauf der Garantiezeit,
  2. im Falle einer Kündigung des SaaS-Vertrags aus irgendeinem Grund oder

im Falle einer unbefugten Änderung oder einer anderen Verletzung dieser Bedingungen durch den Käufer während der Laufzeit der Garantie.

6.8. Keine weiteren Zusicherungen

Das Zahlungsterminal wird in seiner ursprünglichen Form ohne zusätzliche Änderungen geliefert („wie besehen“).

Soweit gesetzlich zulässig und sofern in diesem Dokument nicht ausdrücklich anders angegeben, schließt Last Mile Solutions seine Haftung aus und schließt alle anderen Zusicherungen und Gewährleistungen in Bezug auf das Zahlungsterminal aus, einschließlich ausdrücklicher oder stillschweigender, vertraglicher oder gesetzlicher Zusicherungen und Gewährleistungen.

7. VERANTWORTUNG

7.1. Verantwortung für das Zahlungsterminal

Die Haftung Last Mile Solutions Bezug auf das Zahlungsterminal (einschließlich dessen Verkauf, Lieferung und gewährter Garantie) sowie alle anderen Produkte oder Dienstleistungen, die im Zusammenhang mit dem Kauf dieses Produkts geliefert werden, einschließlich deren Mängel, beschränkt sich ausschließlich auf die Reparatur oder den Austausch solcher Produkte oder Dienstleistungen gemäß der Beschreibung in diesen Garantiebedingungen.

Mit der Bestellung und Bezahlung der Rechnung für das Zahlungsterminal erklärt sich der Käufer damit einverstanden, dass Last Mile Solutions keines seiner verbundenen Unternehmen in keinem Fall für Schäden haftet, die durch die Nutzung solcher fehlerhaften Produkte oder Dienstleistungen entstehen, unabhängig davon, ob es sich um direkte, indirekte, Folge- oder sonstige Schäden handelt und unabhängig davon, ob diese Schäden dem Käufer oder einem Dritten entstehen. Jegliche andere als die in diesen Bedingungen enthaltene vertragliche oder gesetzliche Haftung, mit Ausnahme der Haftung für vorsätzlich verursachte Schäden, ist ausgeschlossen.

 

7.2. Haftung für Dienstleistungen

Die Haftung Last Mile Solutions einem verbundenen Unternehmen (das Vertragspartei des SaaS-Vertrags ist) für die im Zusammenhang mit dem Zahlungsterminal erbrachten Dienstleistungen wird ausschließlich gemäß den im SaaS-Vertrag festgelegten Bestimmungen beurteilt und geregelt.

 

7.3. Keine Verantwortung für die Ladeinfrastruktur

Der Käufer ist stets dafür verantwortlich, die erforderliche Ladeinfrastruktur einschließlich der entsprechenden Ausrüstung bereitzustellen, auch während der Reparatur oder Wartung des Zahlungsterminals. Last Mile Solutions ihr verbundenes Unternehmen (das Vertragspartei des SaaS-Vertrags ist) haften nicht für Schäden oder Ansprüche, einschließlich Folgeschäden oder entgangener Gewinne, die damit in Zusammenhang stehen.

Um solche Schäden zu vermeiden, Last Mile Solutions , immer mindestens ein zusätzliches Zahlungsterminal auf Lager/als Reserve zu haben.

 

8. ANWENDBARES RECHT UND GERICHTSSTAND

8.1. Anwendbares Recht

Der vorliegende Vertrag über den Verkauf des Zahlungsterminals, der den Verkauf, die Lieferung und die Garantie sowie alle sonstigen Verpflichtungen in Bezug auf das Zahlungsterminal oder andere fehlerhafte Produkte oder Dienstleistungen im Zusammenhang mit dem Kauf dieses Produkts umfasst und auf der Grundlage der vorliegenden Bedingungen erbracht wird, unterliegt ausschließlich niederländischem Recht, unter Ausschluss aller anderen lokalen oder internationalen Rechtsvorschriften, die durch Vereinbarung der Parteien ausgeschlossen werden können (insbesondere findet das Übereinkommen der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf keine Anwendung).

 

8.2. Gerichtsbarkeit

Streitigkeiten im Zusammenhang mit dem Kaufvertrag für das Zahlungsterminal unterliegen ausschließlich der Zuständigkeit des örtlichen Gerichts am Sitz Last Mile Solutions, sofern nicht zwingende gesetzliche Bestimmungen etwas anderes vorschreiben.