Nutzungs- und Garantiebedingungen für Zahlungsterminals
1. EINFÜHRENDE BESTIMMUNGEN:
1.1. Bedingungen von Last Mile Solutions
Vorliegende Nutzungs- und Garantiebedingungen für Zahlungsterminals (“Bedingungen”) wurden veröffentlicht von
Threeforce BV, handelnd unter dem Namen Last Mile Solutions mit
eingetragener Geschäftsadresse Zeemansstraat 11, 3016 CN, Rotterdam, Niederlande
Unternehmensnummer: 24360819
Telefonnummer : +31-10-312.6000
E-Mail-Adresse: invoice@threeforce.nl
(im Folgenden: “Last Mile Solutions” oder “wir”).
1.2. Geltungsbereich dieser Bedingungen
Diese Bedingungen stellen eine Vereinbarung zwischen Last Mile Solutions und unseren Kunden dar, die ein Zahlungsterminal erwerben (der “Käufer”).
Das auf unserer Support-Seite veröffentliche Verfahren zur Rücksendung von Material („RMA“) unter
ist integraler Bestandteil dieser Bedingungen.
1.3. Anhang zur Bestellung
Diese beigefügten Bedingungen bilden einen integralen Bestandteil jeder Bestellung eines Zahlungsterminal, die der Käufer über das Bestellformular („Bestellung“) aufgibt.
1.4. Annahme der Bedingungen
Mit Aufgabe der Bestellung des Zahlungsterminals akzeptiert der Käufer diese Bedingungen.
1.5. B2B
Da das Zahlungsterminal ausschließlich Unternehmen mit einem gültigen EVC-Net-SaaS-Vertrag angeboten wird, gelten diese Bedingungen nur für Geschäftsbeziehungen zwischen Unternehmen.
1.6. Kaufvertrag – ergänzende Regelung
Nach der Annahme der Bestellung durch Last Mile Solutions bilden diese Bedingungen den Kaufvertrag zwischen dem Käufer und Last Mile Solutions.
Für Regelungen, die nicht in diesen Bedingungen enthalten sind – mit Ausnahme der Bestimmungen zum anwendbaren Recht (Ziffer 8 dieser Bedingungen) – gelten die Regelungen des EVC-Net-SaaS-Vertrags entsprechend.
1.7. Verhältnis zum EVC-Netz SaaS-Vertrag
Nach der Annahme der Bestellung durch Last Mile Solutions gelten diese Bedingungen auch als Ergänzung und Änderung des EVC-Net SaaS-Vertrags, soweit sie das Zahlungsterminal betreffen.
Wird der EVC-Net-SaaS-Vertrag zwischen dem Käufer und einem verbundenen Unternehmen von Last Mile Solutions geschlossen, gelten diese Bedingungen als Bestandteil dieses Vertrags mit dem verbundenen Unternehmen.
2. DIENSTLEISTUNGEN IM ZUSAMMENHANG MIT DEM ZAHLUNGSTERMINAL:
2.1. Erbringung und Umfang der Dienstleistungen
Die mit dem erworbenen Zahlungsterminal verbundenen Dienstleistungen werden von Last Mile Solutions oder von einem verbundenen Unternehmen erbracht, das Partei des EVC-Net-SaaS-Vertrags ist. Der Umfang dieser Dienstleistungen ergibt sich aus den „Leistungsbeschreibungen” im Anhang zum EVC-Net-SaaS-Vertrag. Die Dienstleistungen dürfen nur während der Laufzeit des EVC-Net-SaaS-Vertrags erbracht werden.
2.2. Leistungs- und Supportumfang gemäß SLA
Der Umfang der Dienstleistungen und des Supports von Last Mile Solutions oder von verbundenen Unternehmen, die Parteien des EVC-Net-SaaS-Vertrags sind, ergibt sich aus der Service-Level-Vereinbarung, die dem EVC-Net-SaaS-Vertrag beigefügt ist.
2.3. Datenverarbeitung nach DPA
Soweit Last Mile Solutions oder verbundene Unternehmen, die Parteien des EVC-Net-SaaS-Vertrags sind, im Zusammenhang mit den Dienstleistungen zum Zahlungsterminal personenbezogene Daten verarbeiten, erfolgt diese Verarbeitung auf Grundlage der Datenverarbeitungsvereinbarung, die dem EVC-Net-SaaS-Vertrag beigefügt ist.
2.4. Geltung des EVC‑Net‑SaaS‑Vertrags
Die oben genannten Dienstleistungen werden gemäß den Bedingungen des EVC-Net-SaaS-Vertrags erbracht, einschließlich der darin festgelegten Regelungen zum anwendbaren Recht. Soweit sich diese Bedingungen auf das Zahlungsterminal als solches beziehen, gelten sie als integraler Bestandteil dieses Vertrags.
3. ZAHLUGNSTERMINAL UND DESSEN LIEFERUNG
3.1. Bestellvoraussetzungen
Die Bestellung ist über das Bestellformular aufzugeben (“Bestellung”).
Eine Bestellung kann nur von einer Partei aufgegeben werden, die einen gültigen EVC-Net-SaaS-Vertrag mit Last Mile Solutions oder einem verbundenen Unternehmen von Last Mile Solutions abgeschlossen hat.
Die Bestellung muss die Lieferadresse innerhalb des EWR angeben, an die das Zahlungsterminal gemäß diesen Bedingungen geliefert werden soll.
3.2. Definition „Zahlungsterminal“
Unter „Zahlungsterminal“ verstehen wir in diesen Bedingungen ein Zahlungsterminal oder ein anderes von einem Kartensystem zertifiziertes Gerät, das für Zahlungs- oder Terminaldienste in Verbindung mit einer Ladestation eines CPO verwendet wird. Das Gerät muss Ad-hoc-Zahlungen mit physischen Karten ermöglichen. Dazu gehören insbesondere Zahlungskartenlesegeräte oder Geräte mit kontaktloser Funktion, die mindestens Kredit- oder Debitkarten sowie das in der jeweiligen Bestellung angegebenen Zubehör lesen können.
3.3. Technische Spezifikationen
Für die technischen Spezifikationen der unterstützten Zahlungsterminals ist auf die jeweils gültigen, vom Hersteller herausgegebenen technischen Datenblätter zu verweisen, die auf der LMS‑Supportseite verfügbar sind:
3.4. Lieferung des Zahlungsterminals
Last Mile Solutions liefert das Zahlungsterminal an die in der Bestellung angegebene Lieferadresse des Käufers. Die Lieferung erfolgt vorbehaltlich der Verfügbarkeit und nach Eingang des einmaligen vollständigen Rechnungsbetrags oder gemäß anderweitig vereinbarten Zahlungsbedingungen. Die Versandkosten ergeben sich aus der Auftragsbestätigung, die dem Käufer per E-Mail übermittelt wird.
3.5. Eigentumsvorbehalt und Gefahrübergang
Mit der Lieferung des Zahlungsterminals an die in der Bestellung angegebene Lieferadresse gehen Besitz und Gefahr des Verlusts auf den Käufer über.Das Eigentum geht jedoch erst nach vollständiger Zahlung des einmaligen Rechnungsbetrags über.
Bis zum Eigentumsübergang haftet der Käufer für Verlust oder Beschädigung des Zahlungsterminals, es sei denn, der Schaden wurde durch Personal oder Subunternehmer von Last Mile Solutions verursacht. In diesem Fall ersetzt der Käufer den Wert des Zahlungsterminals sowie die Kosten für Ersatz, Wiederherstellung oder Reparatur einschließlich Diagnose‑, Versand‑ und Bearbeitungsgebühren.
4. Installation
4.1. Installation und Konfiguration durch den Käufer
Der Käufer ist allein und auf eigene Kosten für die Installation und Konfiguration der Zahlungsterminals an der Ladestation verantwortlich. Da die technischen Anforderungen der jeweiligen Ladestation die spezifischen Installationsschritte bestimmen, ist das Zahlungsterminal strikt gemäß der vom jeweiligen Ladestationshersteller herausgegebenen Installationsanleitung zu installieren. Last Mile Solutions ist nicht verantwortlich für die Bereitstellung, Überprüfung oder Auslegung ladestationsspezifischer Installationsanleitungen.
Weder Last Mile Solutions noch seine verbundenen Unternehmen erbringen Installations- oder Konfigurationsleistungen für das Zahlungsterminal oder für eine Konfiguration der Netzanschlüsse des Käufers. Als Verkäufer der Zahlungsterminals stellt Last Mile Solutions ausschließlich die vom Hersteller herausgegebenen technischen Spezifikationen der unterstützten Zahlungsterminals gemäß Ziffer 3.3 zur Verfügung.
Die ordnungsgemäße Installation und Konfiguration des Zahlungsterminals gemäß den jeweils anwendbaren Installationsanleitungen ist eine Voraussetzung für die Wirksamkeit der in diesen Bedingungen für das Zahlungsterminal gewährten Garantie.
4.2. Erforderliche Zusatzgeräte
Sollten für die Nutzung des Zahlungsterminals oder der damit verbundenen Dienste zusätzliche Geräte erforderlich sein, hat der Käufer diese selbst zu beschaffen und zu installieren.
5. NUTZUNGSBEDINGUNGEN
5.1. Verbote und Pflichten während der Laufzeit
Während der Laufzeit des EVC-Net-SaaS-Vertrags ist es dem Käufer ohne vorherige Zustimmung von Last Mile Solutions untersagt:
- das Zahlungsterminal zu übertragen, zu vertreiben, zu verkaufen, abzutreten oder anderweitig zu veräußern sowie es zu belasten oder mit Pfandrechten oder sonstigen Sicherungsrechten zu versehen;
- das Zahlungsterminal oder einzelne Teile davon zu zerlegen oder zu entfernen oder zusätzliche Komponenten – einschließlich Software, Erweiterungen oder nicht autorisierte Modifikationen – zu installieren;
- unbefugten Dritten Zugang zum Zahlungsterminal zu gewähren. Der Käufer hat das Zahlungsterminal und die damit verbundenen Dienste vor unbefugtem Zugriff zu schützen und jede Beeinträchtigung durch Dritte, einschließlich Diebstahl, Beschädigung oder Verlust, zu verhindern.
Der Käufer darf das Zahlungsterminal während der Laufzeit des EVC-Net-SaaS-Vertrags nicht in einer Weise nutzen, die nicht ausdrücklich in diesen Bedingungen oder im EVC-Net-SaaS-Vertrag genehmigt ist.
5.2. Beschränkungen hinsichtlich Software und Dienste
Der Käufer ist nicht berechtigt, die im Zahlungsterminal oder in den zugehörigen Diensten enthaltene Software zu unterlizenzieren, zu vervielfältigen, zurückzuentwickeln, zu dekompilieren oder zu verpfänden.
Der Käufer darf die Software oder die Dienste nicht manipulieren und keine Sicherheitsfunktionen der Software und der Dienste beschädigen oder umgehen.
5.3. Unzulässige Nutzungen und Eingriffe
Der Käufer wird das Zahlungsterminal oder die Dienste nicht entwickeln, modifizieren, kopieren oder erweitern und keine unbefugten abgeleiteten Werke oder Verbesserungen daran vornehmen. Er darf sie zudem nicht für Wettbewerbszwecke verwenden, insbesondere nicht im Rahmen der Entwicklung ähnlicher Produkte, einschließlich der Nachbildung von Merkmalen, Funktionen, Schnittstellen, grafischen Elementen oder Look-and-Feel, sowie nicht für Vergleiche oder Benchmarking.
Der Käufer darf keine illegalen oder unbefugten Störungen der Dienste oder des Betriebs des Zahlungsterminals verursachen, insbesondere nicht durch das Einführen schädlicher Software oder Tracking-Software oder das Beeinträchtigen von Sicherheitsmaßnahmen.
5.4. Informationspflichten bei Störungen und Schäden
Der Käufer hat Last Mile Solutions unverzüglich über sämtliche Ereignisse oder Umstände zu informieren, die während der Abonnementlaufzeit das Zahlungsterminal oder die Dienstleistungen beeinträchtigen können, insbesondere über Ausfall, Beschädigung, Zerstörung oder Verlust des Zahlungsterminals.
5.5. Pflichten des Käufers bei Betrieb und Nutzung
Der Käufer hat dafür Sorge zu tragen, dass das Zahlungsterminal ausschließlich unter den für seinen ordnungsgemäßen Betrieb erforderlichen räumlichen, elektrischen und umgebungsbezogenen Bedingungen betrieben wird.
Der Käufer hat ein beschränktes, nicht übertragbares Recht, die Dienste gemäß ihrer Bestimmung und ausschließlich zur Nutzung in Verbindung mit der EVC-Net-Lösung zu verwenden. Die Dienste werden ausschließlich für den Bedarf und die Zwecke des Käufers bereitgestellt. Der Käufer ist daher nicht berechtigt, Dritten Zugang zu den Diensten zu gewähren.
5.6. Fortbestehende Rechte und Pflichten nach Vertragsende
Die vorgenannten Beschränkungen hinsichtlich der Software und die Dienste bestehen auch nach Ablauf dieser EVC-Net-SaaS-Vereinbarung fort und bleiben für den Käufer verbindlich.
Nach Beendigung des EVC-Net-SaaS-Vertrags ist der Käufer jedoch in seinem Recht zum Verkauf, zur Belastung, zur Neuinstallation des Zahlungsterminals sowie zur Installation von Software Dritter auf dem Zahlungsterminal nicht eingeschränkt, sofern die geistigen Eigentumsrechte und vertraulichen Informationen von Last Mile Solutions gewahrt bleiben und hiervon unberührt sind.
6. GARANTIE FÜR DAS ZAHLUNGSTERMINAL
6.1. Garantie
Last Mile Solutions gewährt dem Käufer für das Zahlungsterminal eine Garantie von zwölf (12) Monaten ab dem Lieferdatum. Voraussetzung ist, dass der einmalige Verkaufs- und Lieferbetrag vollständig bezahlt wurde. Gilt zwingendes Recht, das eine längere gesetzliche Gewährleistung vorsieht und vertraglich nicht ausgeschlossen werden kann, richtet sich die Garantiedauer nach diesem zwingenden Recht.
Eine Reparatur oder ein Austausch des Zahlungsterminals – auch einzelner Teile – verlängert die Garantiedauer nicht und setzt sie auch nicht neu in Gang.
6.2. Garantieleistungen und Ablauf
Die Garantie gilt nur für Material‑, Konstruktions‑ oder Herstellungsfehler, die bereits bei Lieferung bestanden, während der Garantiezeit festgestellt und ordnungsgemäß gemeldet wurden und von Last Mile Solutions nach dem RMA‑Verfahren bestätigt werden. Schäden durch unsachgemäße Nutzung, mangelhafte Wartung oder äußere Einwirkungen sind ausgeschlossen.
Der Käufer hat wesentliche Mängel unverzüglich per E‑Mail an support@lastmilesolutions.com zu melden. Die Meldung muss eine Beschreibung des Mangels, das Datum seines Auftretens und den Installationsort enthalten.
Nach Eingang der Meldung prüft Last Mile Solutions per Fernsupport, ob ein Garantiefall vorliegt und ob eine Fernreparatur möglich ist. Dazu gehört auch fortlaufender technischer Support über Payter oder SwitchIO, einschließlich Software‑Updates und Verfügbarkeitsmanagement.
Bestätigt die Fernprüfung einen Garantiefall, sendet Last Mile Solutions innerhalb von fünf (5) Werktagen ein Ersatzgerät und stellt ein vorfrankiertes Rücksendeetikett für das defekte Zahlungsterminal bereit. Das defekte Gerät ist innerhalb von vierzehn (14) Tagen nach Erhalt des Ersatzgeräts zurückzusenden, andernfalls werden dem Käufer die vollen Ersatzkosten in Rechnung gestellt.
Reicht die Fernunterstützung nicht aus, sendet der Käufer das Gerät auf eigene Kosten gemäß dem RMA‑Verfahren an Last Mile Solutions und sorgt für eine transportsichere Verpackung.
Last Mile Solutions bestätigt so schnell wie möglich, ob die Reparatur oder der Austausch unter die Garantie fällt.
Bei einem Garantiefall wird innerhalb von dreißig (30) Werktagen nach Erhalt des defekten Geräts ein repariertes oder neues Gerät geliefert; Last Mile Solutions trägt die Versandkosten an die in der Bestellung angegebene Adresse. In allen anderen Fällen trägt der Käufer die Versandkosten.
Liegt kein Garantiefall vor, berechnet Last Mile Solutions eine Prüfgebühr von 40 €. Auf Wunsch kann ein Ersatzgerät zum aktuellen Marktpreis angeboten werden. Der Käufer kann sich für ein Ersatzgerät entscheiden, wenn die Reparatur unwirtschaftlich wäre.
Reparaturen oder sonstige Leistungen, die nicht von der Garantie oder dem Supportumfang umfasst sind, gelten als Zusatzleistungen und werden separat berechnet, sofern nichts anderes schriftlich vereinbart wurde. Eine Ersatzleistung ist ausgeschlossen.
6.3. Zugangsrecht
Auf Anfrage von Last Mile Solutions muss der Käufer Last Mile Solutions und dessen benanntem Personal während der Laufzeit des EVC-Net SaaS-Vertrags jederzeit Zugang zum Standort sowie zum Zahlungsterminal gewähren. Der Zugang dient der Überprüfung, dem Zurücksetzen des Zahlungsterminals oder der Verwaltung der Dienste.
6.4. Garantieausschlüsse
Von der Garantie ausgeschlossen sind:
- Anomalien oder Unregelmäßigkeiten, die nicht die Leistung des Zahlungsterminals beeinträchtigen,
- routinemäßigen Wartungsarbeiten, etwa übliche Einstellungen, Reinigung oder Standortwechsel/Verlagerungen,
- Verbrauchsmaterialien oder Verschleißteile,
- das Hinzufügen oder Entfernen von Zubehör, Anbaugeräten oder sonstigen Vorrichtungen,
- jede Installation oder Neuinstallation, auch beim Austausch des Zahlungsterminals,
- jede Konfiguration oder Neukonfiguration des Geräts oder seiner Teile, auch beim Austausch des Zahlungsterminals,
- Mängel, die auf Produkte oder Ausrüstungen zurückzuführen sind, die nicht von Last Mile Solutions geliefert wurden,
- Reparaturarbeiten am Standort des Geräts.
Die Garantie gilt zudem nicht für die eingebettete Software und sämtliche Dienstleistungen. Diese werden ausschließlich durch den Support im Rahmen des Service Level Agreements gemäß der EVC-Net SaaS-Vereinbarung abgedeckt.
Weiterhin ausgeschlossen sind Verluste, Schäden, Mängel oder Anomalien des Zahlungsterminals, die auf der Nichteinhaltung von Anweisungen durch den Käufer oder von ihm beauftragten Dritten beruhen. Dies umfasst insbesondere die Installations- und Konfigurationsanleitungen sowie Tätigkeiten im Zusammenhang mit Wartung, Installation oder Konfiguration. Ebenfalls ausgeschlossen sind Schäden, die durch sonstige Handlungen oder Unterlassungen des Käufers entstehen, insbesondere durch unbefugte Neuinstallationen, Reparaturen, Verlagerungen oder Änderungen des Zahlungsterminals oder seiner Komponenten während der Garantiezeit.
Die Garantie deckt ferner keine Reparatur von Folgeschäden oder sonstigen Auswirkungen eines an sich durch die Garantie abgedeckten Mängel.
6.5. Garantievoraussetzung
Die Garantie gilt nur, wenn das Zahlungsterminal gemäß der jeweils geltenden Bedienungsanleitung ordnungsgemäß installiert und konfiguriert wurde.
6.6. Modifikationen des Zahlungsterminals
Während der Garantielaufzeit ist ausschließlich Last Mile Solutions berechtigt, Änderungen am Zahlungsterminal vorzunehmen.
6.7. Beendigung der Garantie
Die Garantie endet:
- nach Ablauf der Garantiezeit,
- wenn der EVC-Net-SaaS-Vertrag aus irgendeinem Grund beendet wird,
- bei einer unbefugten Änderung oder einer sonstigen Verletzung dieser Bedingungen durch den Käufer während der Garantiezeit.
6.8. Ausschluss weiterer Garantien und Gewährleistungen
Das Zahlungsterminal wird ohne Mängelgewähr bereitgestellt.
Soweit in diesem Vertrag nicht ausdrücklich etwas anderes bestimmt ist, lehnt Last Mile Solutions sämtliche ausdrücklichen, stillschweigenden oder gesetzlichen Gewährleistungen in Bezug auf das Zahlungsterminal einschließlich der eingebetteten Software ab und schließt sie aus. Dies umfasst insbesondere Gewährleistungen hinsichtlich Qualität, Eignung für einen bestimmten Zweck, Leistung und Übereinstimmung mit der Beschreibung.
Im gesetzlich zulässigen Umfang sind ferner sämtliche gesetzlichen Mängelhaftungen, Qualitätsgarantien sowie sonstige Gewährleistungen und Bedingungen ausgeschlossen, soweit in diesem Vertrag nicht ausdrücklich eine abweichende Regelung getroffen wurde.
7. HAFTUNG
7.1. Haftungsbeschränkung
Die Haftung von Last Mile Solutions für Zahlungsterminals – einschließlich deren Verkauf, Lieferung und Gewährleistung – sowie für sonstige fehlerhafte Produkte oder Dienstleistungen im Zusammenhang mit dem Kauf des Zahlungsterminals ist ausschließlich auf deren Reparatur oder Ersatz gemäß der in diesem Vertrag enthaltenen Garantie beschränkt. Mit der Bestellung und Zahlung der Vorausrechnung für das Zahlungsterminal erkennt der Käufer an, dass Last Mile Solutions und seine verbundenen Unternehmen nicht für Schäden jeglicher Art haften, die aus der Nutzung solcher fehlerhaften Produkte oder Dienstleistungen entstehen. Dies gilt unabhängig davon, ob es sich um direkte, indirekte, Folge- oder sonstige Schäden handelt und ob diese beim Käufer oder Dritten eintreten. Eine weitergehende vertragliche oder gesetzliche Haftung ist ausgeschlossen, mit Ausnahme von Schäden aufgrund vorsätzlichen Handelns.
7.2. Haftung für die Dienstleistungen
Die Haftung von Last Mile Solutions oder seinen verbundenen Unternehmen, die Parteien des EVC-Net-SaaS-Vertrags sind, für Dienstleistungen im Zusammenhang mit dem Zahlungsterminal richtet sich nach den Regelungen des EVC-Net-SaaS-Vertrags.
7.3 Haftungsausschluss für Ladeinfrastruktur
Der Käufer ist jederzeit dafür verantwortlich, die Verfügbarkeit der kritischen Ladeinfrastruktur sicherzustellen, auch während der Reparatur oder Wartung des Zahlungsterminals. Last Mile Solutions und seine verbundenen Unternehmen, die Parteien des EVC-Net-SaaS-Vertrags sind, haften nicht für daraus entstandene Schäden oder Ansprüche, einschließlich Folgeschäden und entgangener Gewinne.
Zur Risikominimierung empfiehlt Last Mile Solutions, stets ein oder mehrere Zahlungsterminals als Ersatzgeräte vorrätig zu haben.
8. RECHTSWAHL UND GERICHTSSTAND
8.1. Andwendbares Rech
Dieser Kaufvertrag für Zahlungsterminals – einschließlich Verkauf, Lieferung, Gewährleistung sowie aller sonstigen Haftungsfragen im Zusammenhang mit dem Zahlungsterminal oder anderen mangelhaften Produkten oder Dienstleistungen gemäß diesen Bedingungen – unterliegt ausschließlich niederländischem Recht. Andere nationale oder internationale Rechtsvorschriften finden, soweit gesetzlich zulässig, keine Anwendung. Das UN‑Kaufrecht (CISG) ist ausgeschlossen.
8.2. Gerichtsstand
Streitigkeiten im Zusammenhang mit dem Kaufvertrag für das Zahlungsterminal sind ausschließlich vor dem für den Sitz von Last Mile Solutions zuständigen Gericht zu verhandeln, sofern zwingende gesetzliche Vorschriften nichts anderes vorsehen.